Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ReAn Handels GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote der ReAn Handels GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die ReAn Handels GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
  2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  3. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§ 3 Preise

  1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. 8.0 % MwSt (ab 01.01.2011 inkl. 8.0 % MwSt).

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die ReAn Handels GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von ReAn Handels GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.

§ 5 Annahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die ReAn Handels GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ReAn Handels GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Lieferung

  1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der ReAn Handels GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

§ 7 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die ReAn Handels GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung

  1. Im Bereich der Garantie/Gewährleistung gelten die ordentlichen Garantien/Gewährleistungen unserer Zulieferer wie zum Beispiel (Alltron AG, IngramMicro GmbH, Thali AG, etc...). Je nach Artikel wird die Garantie/Gewährleistung direkt über die Hersteller im Rahmen der Herstellergarantie abgewickelt.
  2. Bevor Sie Artikle im Rahmen der Garantie/Gewährleistung an uns retourniren können, ist dies schriftlich mit einem Grund für den Garanteianspruch, für die Gewährleistung anzuzeigen. Anschliessend erhalten Sie von uns im Rahmen einer Herstellergarantie die Kontaktdaten zu gestellt oder im Rahmen einer Garantie durch unsere Zuliferer die Adresse für die Zustellung zugestellt. 
  3. Die Gewährleistungsfrist mit unseren Zuliefern oder den Herstellern beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
  4. Werden Gewährleistungen oder Garantien durch unserer Zulieferer/Hersteller abgeleht kann kein Regress auf die ReAn Handels GmbH genommen werden bzw. die ReAn Handels GmbH selbst bietet nur im Rahmen der Kullanz Garantien/Gewährleistungen an. 
  5. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
  6. Allfällige Gewährleistungsansprüche gegen die ReAn Handels GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 9 Retouren (Rückgaberecht)

  1. Retouren werden nach den Kriterien und Grundsätzen unserer Zulieferer abgewickelt. Ohne vorgängige Anfrage gewähren wir grundsätzliche wir KEIN Rückgaberecht. Wenn Sie uns mitteilen welchen Artikel Sie in welchem Zustand zurückgeben möchten, klären wir mit dem entsprechenden Lieferanten ab, ob und zu welchen Konditiont eine Rückgabe möglich ist. In der Regel wird unser Lieferant bei Rücknahme eines Artikels einen Abzug vornehmen den wir Ihnen weiterbelasten werden. Allfällige Retouren sind direkt an die von der ReAn Handels GmbH benannte Adresse zu retournierne (kann je nach Artikel variieren). Die Portokosten für eine Rücksendung sind durch den Käufer zu bezahlen. Werden Retouren nicht an die benannte Adresse sondern an die ReAn Handels GmbH retourniert, kann diese die entstandenen Kosten für die Weiterleitung an die benannte Stelle weiterverrechnen. Die ReAn Handles GmbH selbst gewährt kein Rückgaberecht.  
  2. Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die benannten Stelle zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ReAn Handels GmbH.

§ 11 Zahlung

  1. Die Rechnungen sind innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
  3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die ReAn Handels GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
  4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
  5. Der Käufer berechtigt die ReAn Handels GmbH den Kaufpreis bei Nichterfüllung auf dem Rechtsweg in CHF einzufordern.
  6. Die ReAn Handels GmbH behält sich vor, im Einzelfall bestellungen gegen Rechnung abzulehnen.

§ 12 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung

  1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

§ 14 Datenschutz

  1. ReAn Handels GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 15 Gerichtsstand

  1. Dagmersellen ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

 

Dagmersellen, 28. Februar 2017

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